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Digitaler Nachlass:
Was ist das?

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Digitaler Nachlass:
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Digitaler Nachlass – Ratgeber 2024

Auf DigitalerNachlass.net finden Sie Informationen rund um den Themenkomplex Digitaler Nachlass bzw. Digitales Erbe oder Digitales Testament.

Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung. Aber was passiert eigentlich mit unseren Daten, wenn wir sterben? Mit unseren Online-Konten, Social-Media-Seiten, E-Mails oder Bildern in der Cloud?
Durch das "Internet der Dinge" gehen zudem immer mehr Geräte online. Hier werden ebenfalls Kundenkonten benötigt, in denen auch personenbezogene Daten gespeichert werden. Wer kann auf im Internet gespeicherte Informationen zugreifen, wenn der Benutzer stirbt? Und wer bestimmt was mit den Daten geschehen soll?

Wenn es keine Regelung für die Datenverwendung nach dem Tod gibt, dann können zahlreiche, schwerwiegende Probleme entstehen. Doch so weit muss es nicht kommen: Wer Vorsorge trifft kann selbst bestimmen was später mit seinen Daten geschehen soll – und vermeidet emotionale Belastungen oder Ungemach für seine Erben.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt dieses noch junge und viel zu wenig beachtete Thema zu erläutern und bekannter zu machen. Es ist von großer Wichtigkeit, weil die Nutzung des Internets sowie die Digitalisierung mittlerweile Einzug in nahezu alle Bereiche unseres Lebens gefunden haben. Es geht uns alle an!

Alle Inhalte sind zu 100% kostenlos. Wenn Sie kein konkretes Anliegen haben, dann empfiehlt sich der Einstieg am besten mit unserem Artikel "Digitaler Nachlass – was ist das überhaupt?".

Existenzbedrohend für Unternehmen!

Was für den privaten Bereich gilt, gilt für Unternehmen noch dringlicher! Denn wenn keine Kundendaten mehr aufgerufen, Emails abgefragt, Konten eingesehen oder Termine eingehalten werden können, dann kann das zu starken Beeinträchtigungen der Geschäftstätigkeit bis hin zur Insolvenz führen.

Achtung Irrtum

Auch wenn der Begriff "Digitales Testament" es anders vermuten ließe: Ein Testament muss nach deutschem Recht IMMER HANDSCHRIFTLICH verfasst und unterschrieben sein! Es darf nicht "digital" erstellt werden. Ansonsten besitzt es keine Gültigkeit. "Digitales Testament" ist vielmehr als Synonym für den "Digitalen Nachlass" oder auch das "Digitale Erbe" gemeint.

Hilfe für Erben

Kontozugang ohne Zugangsdaten:
Von Amazon bis XING!

Zu den Notfall-Tipps

Vorsorge in 3 Schritten

Checkliste

Starten Sie mit dem Digitalen Nachlass.
Anhand der Checkliste richtig vorsorgen!

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Digitaler Nachlass – was ist das überhaupt?

Definition

Der Digitale Nachlass (auch: Digitales Erbe oder Digitales Testament) bezeichnet die Regelung des Besitzes und des Umgangs mit den digitalen Daten und Konten eines Menschen nach seinem Tod – weshalb häufig auch die Bezeichnungen Digitales Testament oder Digitales Erbe benutzt werden. Das Problem: Noch kaum jemand hat sich Gedanken darüber gemacht!

In Deutschland sterben jährlich über 900.000 Menschen, bei einer Internetnutzungsquote von 84% sind das im Jahr 2018 rechnerisch über 700.000 verstorbene Internetnutzer. Auf die 32 Mio. Facebooknutzer (2019) umgerechnet, sterben bei einer Sterberate von 1,1% (2016) statistisch gesehen ca. 300.000 Facebookuser in Deutschland jährlich. Laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom von 2021 hatten jedoch nur 16% vollständige und weitere 24 % teilweise Regelungen darüber getroffen was mit ihrem Digitalen Erbe geschehen soll. Auch wenn die Zahlen sicher nicht trennscharf zu berechnen sind, lassen sich doch die Dimensionen des Themas erahnen.

Lange war strittig, wem der digitale Nachlass zufallen soll. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Aktenzeichen: III ZR 183/17) wurde festgestellt, dass „beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf dessen Erben übergeht. Dem Zugang zum Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen“.  Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, so ist davon auszugegehn, dass der Digitale Nachlass im Wege der erbrechtlichen Rechtsnachfolge auf den Erben oder die Erben übergeht.  Das bedeutet, die Erben erhalten einen Anspruch auf Zugang zu den Online-Konten des Verstorbenen – soweit zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde. Nächste Schwierigkeit: Dazu müssen die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen...

Welche Daten umfasst der digitale Nachlass?

Wenn man einmal genauer darüber nachdenkt, fällt auf, dass der digitale Nachlass mitunter schon sehr umfangreich sein kann.
Der Autor kommt z.B. auf über 80 Konten – allein im privaten Bereich.

Online-Konten mit persönlichen Daten nutzen wir für:

  • Emails und Adressbücher (z.B. web.de, gmx.net etc.)
  • Social-Media (z.B. Facebook, Twitter, Instagram)
  • berufliche Netzwerke (z.B. XING, LinkedIn)
  • Software (z.B. Microsoft Office, Adobe Photoshop)
  • Online-Banking (Tagesgeldkonten, Aktiendepots)
  • Bitcoins
  • Bezahlvorgänge (z.B. PayPal)
  • Versicherungen und Krankenkassen
  • Datenspeicher (Bilder, Videos, Dokumente) in der Cloud (z.B. Dropbox)
  • Einkaufen (z.B. Amazon, eBay)
  • Film- und Musikstreaming/-sammlung  (z.B. netflix, spotify, iTunes)
  • E-Books
  • Redaktionelle Abonnements (Tageszeitungen, Magazine)
  • Online-Spielesammlung (z.B. Steam, PlayStation)
  • Online-Wettanbieter (z.B. tipico, bwin) und Online-Casinos
  • Wearables (Smartwatches, Fitnessarmbänder)
  • Smart Home (Licht, Heizung, Elektrogeräte)
  • und Vieles, Vieles mehr...

Aber auch "offline" fallen für Fotos, Musik, Dokumente und Emails viele Gigabyte an Daten an:

Daten auf Datenträgern

  • Computer und Notebooks
  • Externe Datenspeicher (Festplatte, USB-Stick, NAS, DVD, CD)
  • Smartphones und Tablets

 

Digitaler Nachlass – Die 7 größten Probleme

Problem 1

Ewig online – Das Profil "lebt" auch nach dem Tod weiter

apple

Verstirbt ein Benutzer sozialer Netzwerke wie z.B. von Facebook oder von Karrierenetzwerken wie z.B. von XING, dann erlischt sein Konto dort nicht automatisch. Werden die Erben nicht aktiv, dann "lebt" der digitale "Zwilling" weiter. Wahrlich kein schöner Gedanke, wenn Bekannte dann z.B. über die automatisierte Funktion aufgefordert werden, dem Verstorbenen zum Geburtstag zu gratulieren! Oder es werden Postings kommentiert und der Facebook-Nutzer ist schon längst verstorben.

Mittlerweile haben Anbieter wie Facebook und Google auf den Missstand reagiert. Welche Vorgehensweise bei welchem Netzwerk sinnvoll ist und wie man Vorsorge treffen kann, lesen Sie hier.

Problem 2

Keine Passwörter = Kein Zugänge

apple

Online-Konten sind immer passwortgeschützt, Computer häufig und Handies benötigen eine PIN. Ohne Kennwort bekommen die Erben auf einfache Weise keinen Zugriff auf die Daten des Verstorbenen. Für das Entsperren von Computer und Handy müssen dann IT-Experten beauftragt werden, so dass z.T. nicht unerhebliche Kosten entstehen können.

Besonders wichtig ist der Zugang zu den Emailkonten, weil die hinterlegte Emailadresse bei den Online-Unternehmen oft zum Verifizieren des Accounts nötig ist. Es reicht nicht aus, die Passwörter online einfach neu zu beantragen, wenn man die hinterlegte Emailadresse nicht abrufen kann. Terminanschreiben werden verpasst, Rechnungen und Mahnungen nicht gesehen und sogar der Schriftwechsel mit der Lebensversicherung (!) des Verstorbenen kann ins Stocken geraten.

Zahlreiche Emailprovider löschen inaktive (ungenutzte) Emailkonten nach einiger Zeit.

Wie Sie als Erbe den Zugang zu den Online-Accounts des Verstorbenen beantragen können finden Sie hier.

Abhilfe schaffen können am besten einige einfache Vorsorgemaßnahmen: Stellen Sie eine Liste aller Zugangsdaten mit Benutzernamen und Passwörtern zusammen. Vorlagen in verschiedenen Dateiformaten finden Sie hier. Alternativ kann auch ein Passwortmanager-Programm eingesetzt werden. Sehr zu empfehlen ist das kostenlose Tool KeePass.

Problem 3

Vom Konto nichts gewusst – Informationen weg, Daten weg, Guthaben weg

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Kennen Sie aus dem Stehgreif alle Ihre Online-Konten? Ich kenne meine nicht auswendig, und Ihren Erben wird es ähnlich gehen.

Haben die Erben keine Kenntnis von einem Konto, dann können Sie sich auch nicht darum kümmern. Es soll z.B. schon Fälle von vergessenen Palypal-Konten oder Bitcoin-Depots gegeben haben. Auf zahlreichen Kundenkonten schlummern versteckt Guthaben und Gutschriften und werden u.U. dann nicht mehr abgerufen.

Sehr gravierende Probleme kann es bei nicht mehr abgerufenen Emailkonten kommen, weil die Anbieter zuerst die Emails und später das Emailkonto selbst löschen! Der Schriftverkehr des Verstorbenen mit Banken, Versicherungen, Rentenversicherung, Behörden etc. kann auf diese Weise verloren gehen.

Rechnungen und Mahnungen können nicht gelesen werden, so dass es auch hier zu finanziellen Nachteilen kommen kann.

Der Verlust von Fotos in Cloudspeichern wie Dropbox kann sehr schmerzhaft sein. Bilder von Hochzeit, Geburten und Urlauben sind wertvolle Erinnerungsstücke für die Erben und oft von unschätzbarem ideelen Wert!

Abhilfe schaffen kann auch hier am besten eine einfache Vorsorgemaßnahme: Es sollte eine Liste der Zugangsdaten mit Benutzernamen und Passwörtern angefertigt werden. Eine Vorlage finden Sie hier. Alternativ kann auch ein Passwortmanager-Programm eingesetzt werden. Sehr zu empfehlen ist das kostenlose Tool KeePass.

Problem 4

Kostenfalle laufende Gebühren

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Möglicherweise hat der Verstorbene kostenpflichtige Online-Dienste wie Netflix, Amazon Prime, iTunes, XING Premium oder Software in der Adobe Cloud abonniert. Da die Verträge nicht automatisch mit dem Tod erlöschen, werden weiterhin Gebühren fällig. Auch wenn die einzelnen Beträge nicht sehr hoch sind, kann daraus schnell eine stattliche Summe resultieren. Hier gilt es zeitnah zu reagieren und die Verträge mit einem außerordentlichen Kündigensrecht zu kündigen. Ein schwieriges Unterfangen für die Erben, wenn keine Zugangs- und Vertragsdaten vorliegen oder die Online-Abonnements gar nicht bekannt sind!

Zwar zeigen sich die Unternehmen im Todesfall eines Kunden kulant, jedoch kann es sehr aufwändig sein mit den Supportcentern über Kündigung und Rückerstattungen zu kommunizieren – vielleicht auch noch auf englisch.

Wie Sie als Erbe ohne Nutzernamen und Passwort den Zugang zu Konten von Amazon bis XING beantragen haben wir Ihnen unter "Konten löschen ohne Zugangsdaten" zusammengestellt.

Problem 5

Fehlende Regelung führt zu Streitigkeiten

apple

Mehrere Menschen, mehrere Meinungen. Das ist nicht nur im Alltag so, sondern möglicherweise auch unter den Erben, die entscheiden was mit dem Digitalen Nachlass geschehen soll. Die Facebook-Seite kündigen oder doch lieber in den Gedenkzustand versetzen? Die selbstgebaute Homepage zum geliebten Hobby löschen oder doch weiterbetreiben?
Um Unstimmigkeiten und Ärger zu vermeiden, sollte schon zu Lebzeiten bestimmt werden, was konkret durch wen mit welchem Online-Konto geschehen soll. Dafür bietet sich ein entsprechender Vermerk in der Übersichtsliste aller Online-Accounts des Digitalen Nachlasses vortrefflich an. Ein "Kümmerer" für alle Konten könnte die Vertrauensperson sein.

Problem 6

Umgang mit dem Digitalen Nachlass nicht im Sinne des Verstorbenen

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Es ist für die Hinterbliebenen keine leichte Aufgabe sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern – weder um die physischen noch um die virtuellen. Schließlich möchte man im Sinne des Verstorbenen handeln und nichts falsch machen. Doch meist stellt sich jedoch die Frage was sich der Verstorbene überhaupt für seine unterschiedlichen Konten gewünscht hätte...

Mit einer ordentlichen Vorsorge für den Digitalen Nachlass kann man seiner Familie diese Bürde abnehmen. Je konkreter die Anweisungen, desto weniger Stress und Unwohlsein für die Hinterbliebenen.

Problem 7

Unliebsame Überraschungen, weil die Daten geheim bleiben sollten

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Vielleicht betreiben Sie Aktivitäten im Schutze der Anonymität des Internets, die nur Sie etwas angehen und sogar Ihr Partner nicht kennen soll. Das können z.B. Konten bei Online-Wettbüros, radikalen Interessensgruppen, Dating-Portalen oder Erotik-Seiten sein.

Um den Hinterbliebenen diese unliebsamen Überraschungen oder sogar Schmerz und Enttäuschung zu ersparen, bietet es sich an, eine absolute Vertrauensperson mit der Abwicklung des Digitalen Nachlasses zu betrauen. Die Vertrauensperson kann die betreffenden heiklen Aktivitäten dann diskret löschen und niemand wird mehr unnötig damit belastet.

Über DigitalerNachlass.net

thomas laudenbach digitaler nachlass netThomas Laudenbach

Sich Gedanken über den Tod, Testament und Vererben zu machen ist nicht einfach und in unserem Kulturkreis oft ein Tabuthema.
Beim Digitalen Nachlass erscheinen aufgrund des Respekts vor der Technik die Hürde sogar noch höher.

Deshalb hat sich DigitalerNachlass.net zur Aufgabe gemacht umfangreiche Informationen zu dem Thema bereitszustellen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Als Ratgeber gehen wir Fragen nach wie:

  • Was ist überhaupt ein Digitaler Nachlass?
  • Welche Daten gehören dazu?
  • Welche Probleme können auftreten?
  • Welche Vorsorge kann man treffen?
  • Was im Erbfall tun, wenn kein Digitales Testament gemacht wurde?
  • Was tun, wenn das Facebook-Profil "weiterlebt"?

Wir versuchen am Ball zu bleiben und aktuelle News zum Thema Digitaler Nachlass verständlich aufzubereiten.

Wenn es neue Bücher oder auch interessente Medien zum Thema gibt, dann stellen wir diese vor.

Unterstützung bietet der Download-Bereich mit kostenlosen Vorlagen und Checklisten.

Hinweis: Alle Personenbezeichnungen auf dieser Homepage beziehen sich auf Männer UND Frauen. Aus Gründen der Lesbarkeit werden jedoch nicht immer beide Geschlechter genannt.