Im Todesfall kommt den Profilen auf Social-Media-Plattformen eine besonders große Bedeutung zu.
Keine schöne Vorstellung: Sie stellen eine Kontaktanfrage bei XING um sich zu vernetzen und erfahren später, dass der Angeschriebene bereits verstorben war. Oder auf der Facebook-Seite eines Verstorbenen wird noch heftig über diesen hergezogen...
Anders als das Amazon-Konto oder das Konto bei PayPal ist ein Social-Media-Konto etwas sehr Persönliches. Die Fotos, Videos und Gedanken des Verstorbenen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und weiterhin "kommentierbar". Deshalb sollten die Social-Media-Konten im Fall des Versterbens des Inhabers möglichst schnell deaktiviert oder in den "Gedenkstatus" versetzt werden. Wie Sie das als Erbe oder Bevollmächtigter bewerkstelligen, haben wir aufgeführt für den Fall, dass Ihnen die Zugangdaten vorliegen oder aber Sie keinen Zugang zum Konto haben.