PAYBACK

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So kündigen Sie das PAYBACK-Konto eines Verstorbenen

Die Cashback-Plattform PAYBACK kann auf zweierlei Weise kontaktiert werden, um eine Kontolöschung zu beantragen: Per Telefon oder per Brief. Alternativ können Sie das Konto des Verstorbenen auch mit Ihrem zusammenlegen und die PAYBACK-Punkte übertragen. Trotz Löschung des Accounts ist PAYBACK verpflichtet Buchungsbelege zehn Jahre lang zu archivieren. Ausserdem besteht weiterhin eine Auskunftspflicht Partnern und Kunden gegenüber.

digitaler nachlass payback konto loeschen
Quelle: https://www.payback.de/faq/payback-konto-kuendigen (01.08.2019)

Telefon:
Rufen Sie das PAYBACK-Kundencenter an unter 089 / 540 20 80 20 (Mo.-Sa. 08-20 Uhr). Wenden Sie sich an den Support und erläutern Sie, dass Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen verwalten und dessen Konto löschen möchten. Payback sendet Ihnen dann eigene "Erbschaftsunterlagen" zu, die Sie dann wiederum zurücksenden müssen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Brief:
Schreiben Sie einen Brief an das PAYBACK Service Center und erläutern Sie, dass Sie den digitalen Nachlass des Verstorbenen verwalten und dessen Konto löschen möchten. Payback sendet Ihnen dann eigene "Erbschaftsunterlagen" zu, die Sie dann wiederum zurücksenden müssen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Was benötigt wird:
- "Erbschaftsunterlagen" von PAYBACK

Laufende Kosten:
Keine.

Werthaltiges –Bitte darauf achten:
Angesammelte Paybackpunkte, die ausgezahlt oder übertragen werden können.

Telefon:
089 / 540 20 80 20

Postadresse:
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 02
85330 München-Flughafen

Link:
PAYBACK-Support-Seite