Digitale Vorsorge

Schritt 3: Bestimmen Sie einen "Digitalen Nachlassverwalter"

Informieren Sie eine Vertrauensperson über die Liste mit den Online-Konten

Es besteht keine Pflicht für das Bestimmen eines "Digitalen Nachlassverwalters". Wenn Sie keine Person speziell für diesen Zweck nennen, dann greift das Testament bzw. die gesetzliche Erbfolge. Denn die digitalen Dinge werden vererbt wie materielle Dinge.

Überlegen Sie sich, wer nach Ihrem Tod die Online-Konten, Dateien oder Datenträger konservieren oder löschen bzw. vernichten soll. Naheliegend sind natürlich der Ehepartner oder Familienmitglieder. Bedenken Sie, dass ein geübter Umgang mit dem Internet hilfreich ist, weil ja dort Ihre Online-Konten organisiert werden müssen.

digitaler nachlass vertrauensperson bestimmen

Eine Vertrauensperson kann aber auch ein enger Freund mit IT-Affinität sein, der den Angehörigen die Arbeit abnehmen kann. Vielleicht gibt es auch sensible, private Informationen, die mancher lieber mit ins Grab nehmen und vor der Familie verborgen halten möchte.

Sollten Sie in Erwägung ziehen das Testament, die Patientenverfügung oder die Vorsorgevollmacht bei einem Notar zu hinterlegen, dann bietet es sich an die Verwaltung des Digitalen Nachlasses dem Paket hinzuzufügen.

 

Vollmacht für den Digitalen Nachlassverwalter erstellen

digitaler nachlass vertrauensperson bestimmen2

Wichtig: Wenn die Vertrauensperson nicht automatisch Erbe ist, dann muss sie über eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht verfügen. Anhand der Liste Ihrer Online-Konten kann die Vertrauensperson dann Ihren Anweisungen folgen und die Konten löschen, in den Gedenkzustand versetzen etc.

Vollmacht für den Digitalen Nachlassverwalterpdf icon

Achtung: Bitte laden Sie die Vollmacht zuerst herunter und öffnen Sie sie dann mit einem entsprechenden Programm, z.B. dem Adobe Reader. Alle Felder sind am Bildschirm ausfüllbar. Nur unterschreiben müssen Sie eigenhändig.


 

Schritt 1: Erstellen Sie eine Liste Ihrer Online-Konten

Schritt 2: Der richtige Aufbewahrungsort für die Liste Ihrer Online-Konten

Schritt 3: Den Digitalen Nachlassverwalter bestimmen

Optional: Der Google Inaktivitätmanager

Optional: Facebook Nachlass-Vorsorge